Sonntag, 24. August 2014

KW 34

In einem Präsidialsytem ist der Präsident einer demokratischen Republik Träger großer Teile der Exekutivgewalt - inklusive dem Oberbefehl über das Militär. Meist wird aber gerade diese Kompetenz aufgrund ihrer enormen Bedeutung parlamentarisch eingeschränkt - wenn dies beachtet wird.

Wort der Woche: War Powers Resolution


 Laut der amerikanischen Verfassung ist zwar der Präsident der Oberbefehlshaber der Streitkräfte, jedoch erklärt der Kongress einen Krieg. Auch wenn die USA seit dem Zweiten Weltkrieg keine Kriegserklärungen mehr aussprachen (und dennoch unzählige Kriege führten), legt dies nahe, dass der Kongress bei militärischen Einsätzen beteiligt sein sollte.
Dafür spricht auch, dass der Kongress die Mittel der Regierung bestimmt, und damit auch die des Militärs. Ein Ende von Kampfhandlungen könnte also auch erzwungen werden.
Nach dem Koreakrieg vermehrten sich diese Überlegungen, wurde dieser doch ohne Kriegserklärung durch den Kongress und ohne Information desselben geführt, verschlang aber dabei Unmengen an Leben und Geld. Der Angriff auf ein amerikanischen Schnellboot in Vietnam führte unzweifelhaft zum Krieg, welchen der Kongress im Nachhinein durch ein Gesetz legitimierte - da hatte aber der Präsident die Kampfhandlungen bereits eigenmächtig eingeleitet.
1973 wurde trotz des Widerstands Nixons die "War Powers Resolution" verabschiedet. Der Inhalt des Gesetzes schränkt den Präsidenten massiv ein - eigenmächtig darf er nur im äußersten Notfall oder nach einer Kriegserklärung handeln. Alle anderen Einsätze erfordern eine Legitimation durch den Kongress nach spätestens 60 Tagen, ansonsten bleiben 30 zum Beenden der Kriegseinsätze.
Ob dieses Gesetz verfassungsrechtlich konform ist, bleibt zweifelhaft. 
In den letzten Jahrzehnten wurde deutlich, dass amerikanische Präsidenten zwar bei eigenständigen Einsätzen den Kongress befragen - wie Bush bei Afghanistan und dem Irak -,  jedoch nicht bei Missionen für die UN. Die Absprache mit den Vereinten Nationen und dem Sicherheitsrat sei ausreichend Legitimation. Völkerrechtlich ist dies als zweifelhaft anzusehen, schließlich handelt es sich hier um eine interne Staatsangelegenheit, für die die Vereinten Nationen keine Legitimation ausgeben können.
Auch Obama fragte beim Libyeneinsatz den Kongress nicht. Interessanterweise tat er dies jedoch bei den Luftschlägen in Syrien, jedoch mit dem Hintergedanken, durch diese Provokation Druck auf Assad auszuüben - erfolgreich, wie wir sahen.
Die Luftschläge auf den Irak sind völkerrechtlich legitimiert - der Irak bat um Unterstützung. Auch wurde dieses Mal der Kongress informiert. Seine Antwort sollte aufgrund der jüngsten Handlung der IS unzweifelhaft sein.
Niklas Götz

Was war euer Ärger und Freude der Woche ?  

1 Kommentar:

  1. Ärger: Katar bestreitet die Unterstützung für IS. Dabei ist offensichtlich, dass IS enorme Geldmittel zugespielt bekommt. Diese stammen natürlich nicht direkt vom Emirat - hier hat sich Minister Müller wirklich ungünstig ausgedrückt. Dennoch ist die Staatsreligion des Katars ebenfalls der sunnitische Islam, zu welchem sich IS bekennt. Es gibt zahlreiche Stiftungen im Land, die Geld aus verschiedensten Quellen an die Extremisten verteilen.

    Freude: DIe russischen LKWs treten den Rückweg an. Zwar wäre das eine traurige Meldung, sollte es sich wirklich nur um Hilfgüter handeln - aber das halte ich für zweifelhaft.

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