Martin Lotter (Pseudonym)
Die
aktuelle Diskussion um die Autobahnmaut hat wirft wieder ein Licht
auf die Notwendigkeit der verursachungsgerechten Zuordnung von Kosten
zu Verursachern. Bekanntlich werden die Straßen in Deutschland über
die Mineralölsteuer und die Kfz-Steuer finanziert. Ausländer
leisten - wenn überhaupt - nur indirekt beim Tanken einen Beitrag
zur Finanzierung von Straßen. Grundsätzlich ist eine Maut also
gerecht, weil der zahlt, der auch nutzt. Neben den Autobahnen
finanzieren die Bürger der Städte und Gemeinden ihre kommunalen
Straßen über Anliegerbeiträge, Erschließungskosten oder die
Grundsteuer. Schließlich nutzen die Bürger mit Ihren Autos auch die
kommunalen Straßen oder die Gehwege. Zunehmend werden aber nun auch
zu Gehwegen und kommunalen Straßen aufwendige Radwege gebaut. Diese
werden aber aus dem allgemeinen Etat der Kommunen bezahlt. Wieso
eigentlich ? Sollte diese Praxis nicht geändert werden?
Die
Frage der Radwegefinanzierung stellte sich in der Vergangenheit
nicht, da die Radfahrer einfach auf den Straßen neben den Autos und
LKW fuhren. Heute aber bauen die Gemeinden den Radfahrern edle teils
zweispurige Alleen mit speziellem farbigem Belag, inkl. Schildern und
Ampeln. Der Bau von Radwegen ist teuer, es sind keine
Peanuts-Beträge, über die entschieden wird. Natürlich werden die
Radwege gereinigt und repariert, und im Winter von Schnee und Eis
geräumt. Somit sind die Kommunen auch mit dem teuren Unterhalt der
Radwege belastet, Bau und Unterhalt reißen Löcher in die kommunalen
Kassen.
Folgt
man dem Verursacherprinzip (sobald dieses durch die Maut konsequent
durchgesetzt wird)
und
der bisherigen Logik der Finanzierung der Straßen und Gehwege, muss
der Radfahrer für die Bau und Unterhalt der Radwege aufkommen. Der
Autofahrer leistet seinen Finanzierungsbeitrag ja auch für die
Straßen.
Ist
eine Radwegegebühr umsetzbar? Hier stellt sich zunächst die
organisatorische Frage. Für Einwohner der jeweiligen Kommune kann
der Beitrag ähnlich wie bei einer Jahresgebühr für Hundesteuer
oder Müll bequem eingezogen werden. Im Gegenzug erhält der Bürger
einen Nachweis der Gebührenentrichtung in Form eines Aufklebers etc.
welcher am Rad befestigt wird. Nicht ortsansässige Bürger können
über Automaten an den Radwegen (wie Parkautomaten) die Gebühr
entrichten oder sich ebenfalls eine Jahreslizenz kaufen. In
touristischen Gebieten kann die Gebühr für Touristen gleich über
die Kurtaxe erhoben werden.
Somit
ist das organisatorische Problem lösbar. Nun stellt sich das
politische Problem.
Eine
Maut für Radfahrer ist zwar gerecht, allerdings bei der aktuellen
Öko-Diskussion ein heißes Eisen und womöglich „politisch
inkorrekt“. Welcher Politiker hat den Mut „Klartext“ zu reden
und gegen den Öko-Mainstream für eine Fahrradmaut Stellung zu
beziehen?
Sicher
gibt es den einen oder anderen kommunalen Haushaltspolitiker, der bei
den hohen Kosten für den Bau von Radwegen eine gerechte
Gegenfinanzierung wünscht. Wird er dies auch sagen?